- Eine Anmeldung ist ausschliesslich über das ausgefüllte und eingereichte Anmeldeformular möglich.
- Die Einstufung in eine der drei Anlasskategorien (A, B oder C) ist mit einem Leistungskatalog verknüpft. Dieser legt sowohl die Beiträge der Veranstalter:innen (Teilnahmegebühr, Freitickets) als auch die Leistungen der Genussregion Zürich fest. Den Leistungskatalog finden Sie hier.
- Die Genussregion Zürich behält sich vor, die Klassifizierung einer
Veranstaltung (z. B. Themenkreis, Anlasskategorie, Art der
Veranstaltung) in Absprache mit den Veranstalter:innen anzupassen. - Über die Aufnahme einer Veranstaltung ins Programm der Genussregion Zürich 2026 entscheidet die Kuratierung. Kosten entstehen nur für Veranstaltungen, die ins Programm aufgenommen werden.
- Teilnehmende Veranstaltungen müssen im Kanton Zürich stattfinden.
- Besonderheit Schweizer Genusswoche: Die eingereichten Veranstaltungen, die während der Schweizer Genusswoche stattfinden (17. bis 27. September 2026) und dem Themenfeld "Genuss und Kulinarik" zugeodnet sind, verpflichten sich, die Charta der Schweizer Genusswoche zu erfüllen. Diese Veranstaltungen werden dann auch zusätzlich im Kalender der Schweizer Genusswoche aufgeführt. Den Veranstalter:innen entstehen dadurch keine Mehrkosten und kein Mehraufwand. Dies sind die Anforderungen, die zu respektieren sind:
- eine Veranstaltung anzubieten, die dem Genuss, der Küche und der Freude am Essen gewidmet ist,
- mit authentischen Produkten zu arbeiten, bei denen der Mensch, das Tier und das Herkunftsgebiet eine Hauptrolle spielen,
- seiner Veranstaltung möglichst im Sinne eines oder mehrerer Ziele dieser Charta einen pädagogischen Aspekt zu geben,
- den Austausch und die Geselligkeit zu fördern.
