- Eine Anmeldung ist ausschliesslich über das online ausgefüllte und eingereichte Anmeldeformular möglich.
- Die Einstufung in eine der drei Anlasskategorien (A, B oder C) ist mit einem Leistungskatalog verknüpft. Dieser legt sowohl die Beiträge der Veranstalter:innen (Teilnahmegebühr, Freitickets) als auch die Leistungen der "Genussregion Zürich 2026" fest. Den Leistungskatalog finden Sie hier.
- Die "Genussregion Zürich 2026" behält sich vor, die Klassifizierung einer
Veranstaltung (z. B. Themenkreis, Anlasskategorie, Art der
Veranstaltung) in Absprache mit den Veranstalter:innen anzupassen. - Über die tatsächliche Aufnahme einer Veranstaltung ins Programm der "Genussregion Zürich 2026" entscheidet das Kuratierungsgremium der "Genussregion Zürich 2026".
- Teilnehmende Veranstaltungen müssen im Kanton Zürich stattfinden.
- Es stehen 3 Vertriebsoptionen zur Verfügung:
- (1) "Ohne Ticket und ohne Reservierung": Umfasst kostenfreie Veranstaltungen. Sollte eine Reservierung nötig sein, kann dies im Fliesstext angegeben werden.
- (2) "Mit Ticketing über Provider Genussregion oder eigener Provider": Umfasst kostenpflichtige Veranstaltungen, bei denen Tickets online erworben werden müssen. In der Variante "eigener Provider" verlinken wir direkt zu Ihrer angegebenen Ticketing-Verkaufsseite. Sollten Sie über keine verfügen oder nicht auf diese zurückgreifen wollen, bieten wir den Verkauf über unseren Partner "Beyond Tickets AG": Beyond Tickets übernimmt das Online-Ticketing, welches die Dateneingabe in ihrem Tool, den Transaktionsprozess, die Online-Ticketerstellung und den E-Mail Versand dieser sowie das Handling bei einer etwaigen Veranstaltungsabsage umfasst. Für diesen Service verrechnet Beyond Tickets 0.60 CHF (60 Rappen) + 2.5% pro verkauftem Ticket. Eine gewünschte Einlasskontrolle der Gäst:innen vor Ort kann mit der "Beyond Entry" App für iOS und Android mit dem eigenen Smartphone gemacht werden.
- Besonderheit Schweizer Genusswoche: Die eingereichten Veranstaltungen, die während der Schweizer Genusswoche stattfinden (17. bis 27. September 2026) und dem Themenfeld "Genuss und Kulinarik" zugeodnet sind, verpflichten sich, die Charta der Schweizer Genusswoche zu erfüllen. Diese Veranstaltungen werden dann auch zusätzlich im Kalender der Schweizer Genusswoche aufgeführt. Den Veranstalter:innen entstehen dadurch keine Mehrkosten und kein Mehraufwand. Dies sind die Anforderungen, die zu respektieren sind:
- eine Veranstaltung anzubieten, die dem Genuss, der Küche und der Freude am Essen gewidmet ist,
- mit authentischen Produkten zu arbeiten, bei denen der Mensch, das Tier und das Herkunftsgebiet eine Hauptrolle spielen,
- seiner Veranstaltung möglichst im Sinne eines oder mehrerer Ziele dieser Charta einen pädagogischen Aspekt zu geben,
- den Austausch und die Geselligkeit zu fördern.
